Volljurist

Jurist mit 2. Staatsexamen, der "Befähigung zum Richteramt". Zum Anwalt fehlt nur noch die Zulassung bei der Anwaltskammer.

Soenke

Jurist mit 2.Staatsexamen, also Befähigung zum Richteramt, aber ohne Anwaltszulassung. Auch: Rechtsassessor, Assessor Iuris

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