Jurist mit 2. Staatsexamen, der "Befähigung zum Richteramt". Zum Anwalt fehlt nur noch die Zulassung bei der Anwaltskammer.
Jurist mit 2.Staatsexamen, also Befähigung zum Richteramt, aber ohne Anwaltszulassung. Auch: Rechtsassessor, Assessor Iuris