Leistung für Langzeitarbeitslose und deren Mitbewohner nach dem Vorbild der Sozialhilfe. Geregelt im SGB II und erfunden von Peter Hartz
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Gültig seit 1. Januar 2005. Benannt nach Peter Hartz.