Am 15.06.1883 wurde vom damaligen Reichstag ein Gesetz zur allgemeinen Krankenversicherungspflicht für Arbeiter beschlossen.
Ab 15.6.1883 haben Versicherten Anspruch auf freie ärztliche Behandlung,Arzneimittel und finanzielle Unterstützung bei Kranken- u.Sterbegeld