Überhangmandat

Mandat, das vergeben wird, wenn einer Partei mehr Abgeordnete durch Direktwahl zustehen als sie Mandate laut Zweitstimme hätte.

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Erhält eine Partei mehr Mandate durch Direktwahl als ihr laut Sitzverteilung durch Zweitstimme zustehen, wird ihr ein Überhangmandat erteilt

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